Egal wer welchen Blödsinn verzapft, Vater oder Sohn, die beiden halten zusammen. Tatsächlich "Die wunderbarsten Geschichten seit es Väter und Söhne gibt. Wenn sich Unpapa recht erinnert, taucht allerdings auch in keiner einzigen eine Mutter auf. Auch eine Mutter müßte die Vater-Sohn-Beziehung natürlich nicht "stören" (genausowenig, wie umgekehrt), aber sie kann es - und wenn es noch so blödsinnig ist.
04.01.2011: UNICEF-Kurzfilm Recht auf Familie
Ein Film, bei dem der Vater "freiwillig" ausradiert, gelöscht wird, ist auch bei der Unicef hingegen ebensowenig zu finden, wie das Credo "Es kommt nur auf die Kinder an." (Zitat Jugendamt $%, Herr B., 2009/2010). - "Danke" übrigens. Das war die naive "Bestätigung, die die Mutter haben wollte und gerne immer wieder zitiert.
Von Stund an redeten die Kinder keinen Ton mehr mit ihrem Vater. Nimmt man also schlicht das "was hinten rauskommt" zum Maßstab, soll man dabei dann tatsächlich immer noch von einem wahrhaft überwältigenden Beweis soziologischer Kompetenz des "Sachbearbeiters" ausgehen? Ein Vater (oder analog sicher auch eine Mutter) gehört in der Vorstellung des zuständigen Bearbeiters aber offenbar ganz grundsätzlich nicht so wichtig zum vermeintlichen "Kindeswohl", als daß dies auch nur irgendeine Anstrengung seinerseits und seitens der Kinder "wert" gewesen wäre.
Da scheint jemand entweder seinen Auftrag mißzuverstehen oder gar nicht zu kennen. Vielleicht doch nochmal nachlesen: SGB VIII? (Hilfreiche Erläuterungen finden sich u.a. hier.)
05.01.2011: Zur event. auch unrühmlichen Rolle von Jugendämtern - Erfahrungen
Hinweise wie vorstehend und folgend "traut" sich auch der Unpapa-Autor natürlich erst, nachdem er sich für seine Kinder und sich selbst ohnehin nichts mehr vom Jugendamt verspricht und "eingesehen" hat, daß dessen Einschaltung in seinem "Fall" wohl der größte Fehler war, den er begangen hat. Gerechterweise muß er einschränkend anfügen, daß er einfach auch Pech mit dem Sachbearbeiter oder dem zuständigen JA gehabt haben könnte und überall anders vielleicht zumindest eine kompetentere Bearbeitung erfolgt wäre. Vielleicht - und hoffentlich!
SGB § 1 (2): "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."
Ja, in der Tat, auch das steht in SGB VIII und trotz dieser dortigen ausdrücklichen Wiederholung von Grundgesetz, Artikel 6, ist es offenbar machmal das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist - weder das des SGB, noch das, auf dem das Grundgesetz eben auch "Grundrechte" fixiert. (Der betroffene Unpapa hat übrigens das volle Sorgerecht - theoretisch. Praktisch erweist sich dies leider als geradezu zynische Farce.)
Mancher Sachbearbeiter liest hier wohl ausschließlich heraus, daß er "Wächter" ist, dem "Kompetenzen" zugeordnet werden und der den Eltern oder zumindest einem der Elternteile quasi "vorgesetzt", zumindest aber wenigstens "überlegen" ist - zur Not eben alleine aufgrund seiner "Funktion". Das aber ist FALSCH!
"Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist kein gleichrangiger Erziehungsträger. Lediglich die Schule ist ein neben die Eltern tretender Erziehungsträger, wie aus Art. 7 GG folgt. Aus dem Erziehungsvorrang der Eltern ergibt sich, dass der öffentlichen Jugendhilfe eine lediglich dienende, instrumentale Funktion zukommt. Sie hat die Eltern zu unterstützen, zu ergänzen und nur in Notfällen zu ersetzen. Diese Nachrangigkeit der Jugendhilfe entspricht dem (gesellschaftspolitischen) Prinzip der Subsidiarität." (Quelle: http://www.sgbviii.de/S37.html)
Auch der Sachbearbeiter des Jugendamts hat nicht automatisch "Recht". Er wird nicht alleine durch seine Tätigkeit quasi selbst der "Übervater", der erzieherische und soziologische "Klugheit" gar mit "Erfolgsgarantie" exklusiv gepachtet hat und gegen den abweichende Einschätzungen eines Elternteils schlicht "unwürdig" sind und zurückzutreten haben, ja nicht einmal mehr "gefragt" sind. Kommt es zu solchen Situationen, dann darf und muß wohl gerade wegen seiner grundsätzlichen Ausbildung eher an der Gesprächs- und psychosozialen Kompetenz des Sachbearbeiters gezweifelt werden.
Auch das Jugendamt kann jedenfalls "irren" und es kann sogar falsche, zu seinem Auftrag kontraproduktive "Politik" betreiben. Es kann notwendige und sogar sich förmlich aufdrängende Maßnahmen und Hilfestellungen unterlassen und ggf. sogar gänzlich schädliche ergreifen. Selbst Anordungen des Gerichts sind dabei offenbar beliebig interpretationsfähig und können leicht erstmal ignoriert oder "ausgesessen" werden, weil immer wieder neu dagegen geklagt werden müßte (Spätestens das würde dann aber wohl als das Kindswohl "gefährdend" angesehen und würde den Klagegrunds paradoxerweise gleichzeitig rechtfertigen und aushebeln).
Alleine die Tatsache der Einschaltung des Jugendamtes, insbesondere die durch einen Elternteil, sowie die asymetrische Beziehung JA-Eltern ändert daran nichts!
Wenn in einer Firma ein externer Berater zugezogen, ein ergänzender Vorstandsposten neu geschaffen oder gar ein Vorstand wegen "Erfolglosigkeit" ersetzt wird, so heißt das nicht unbedingt, daß die gesamte bisherige Firmenpolitik falsch und von Unverstand oder gar Gedankenlosigkeit und Verantwortungslosigkeit geprägt war oder der ersetzte Vorstand tatsächlich gar die alleinige "Schuld" für die Erfolglosigkeit trägt (selbst dann nicht, wenn dies Belegschaftsmitglieder bei einer "Befragung" in der Kantine so bestätigen). Es heißt zudem erst Recht nicht, daß der Berater oder "neue" Vorstand automatisch "besser" ist und die Firma nun natürlich spontan aus dem Dilemma reißen kann. In der Praxis sind externer "Rat" oder eine Neubesetzung eben auch nur "Versuche" und können sich leider als geradezu tragische Fehlgriffe erweisen. Als ausgerechnet die Maßnahme, die letztlich erst eine Eskalation der Misere und das Herbeiführen des endgültigen Kollapses bewirkt.
Je arroganter und unzugänglicher sich da jemand selbst als der vermeintlich "allwissende" Retter präsentiert, je großspuriger dieser auf seine angebliche Kompetenz und "Erfahrung" sowie seine Überlegenheit der alten Führung gegenüber verweist (und deren scheinbares bisheriges "Versagen" als eigentlich alleinigen "Beleg" dafür anführt), desto eher besteht wohl berechtigter Verdacht, daß es sich ggf. auch nur um einen Scharlatan, einen Wichtigmacher handelt, der ohne übergroßes Verantwortungsbewußtsein im Zweifel auch mal schnell herumpfuscht, beifallsheischend und ohne die Konsequenzen für die Zukunft zu bedenken das Firmensilber verscherbelt, das Lob für die alleine deshalb gestiegene Liquidität mitnimmt, primär sein Gehalt davon bezahlt und dann aber, beim letztlich von ihm verursachten Ende der Firma, einfach geht und bei der "Schuldfrage" dann doch wieder bequem auf den alten Vorstand verweist.
Sollte da der Eine oder Andere Parallelen zum Jugendamt sehen?
Nein!!!? Wer will schon gegen das JA argumentieren, überhaupt dessen Kompetenz, die man als Unbedarfter ja durchaus geneigt ist diesem zuzugestehen, scheinbar "vorschnell" in Frage stellen und, um überhaupt "Wirkung" zu erzielen, gar klagen? Genau das wollte man hoffnungsvoll mit der Zuziehung des JA ja ggf. vermeiden! Klagt man aber nicht, hofft weiter auf die unterstellte Kompetenz des JA, und es läuft schief, dann ist zumindest wertvolle Zeit verstrichen und es ist ggf. zu spät! Gerade Zeit ist nämlich eines der wesentlichsten Kriterien (und entfremdende Elternteile haben das durchaus schon vorher begriffen und wissen dies zu nutzen!) Diese Zeit aber "verspielt" ggf. auch das Jugendamt und dies, dem persönlichen Eindruck des Verfassers nach, ohne sich deshalb zumindest zu große Gedanken zu machen, vielleicht sogar ohne sich überhaupt welche zu machen.
Im Falle des Unpapa-Autors wäre das Familiengericht von Vorneherein der richtige Ansprechpartner gewesen und so wäre dem JA wohl auch eher die Rolle zugekommen, für die es tatsächlich vorgesehen ist. Alles andere - so die Unpapa-Erfahrung - verleitet wohl fast automatisch zu Kompetenzanmassung und ggf. -überschreitung durch das Jugendamt.
Das Jugendamt ist kraft Gesetzes Anwalt des Kindes und hat ausschließlich für die Verwirklichung des Kindeswohls zu sorgen. Das ist vom gesetzgeberischen Ansatz her durchaus auch so in Ordnung, wird aber offenbar schnell mißinterpretiert. Aus der Forderung nach dem sog. "Kindeswohl" ergibt sich nicht automatisch die Forderung danach, dem Kind immer "Recht" zu geben, ihm und seinen Einschätzungen zumindest keinesfalls zu widersprechen, diese nicht einmal ernsthaft zu hinterfragen. Es ergibt sich nicht zwanghaft, daß man Kindern (vor allem 12- und 17-Jährigen!) nur jede "Unannehmlichkeit" und Auseinandersetzung mit der eigenen Situation und damit ggf. ganz generell mit einem Elternteil zu ersparen hat und sich deshalb auch als Jugendamt selbst eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem "alleinstehenden" Elternteil gleich ganz sparen kann.
Exakt dies könte umgekehrt sogar dem tatsächlichen Kindeswohl widersprechen, würde dann dem gesetzlichen Auftrag des Jugendamtes sogar entgegenlaufen. Aber einen Papa zu haben, ist für ein Kind aus Sicht des Jugendamts in dem Sinne scheinbar ja nicht von Wert und stellt Gott sei Dank wohl auch kein richtiges "Rechtsgut" dar. Und wenn ein "Papa" kein echtes "Rechtsgut" ist, dann ist es letztlich offenbar sogar belanglos, wenn man den Papa-Verlust nicht nur nicht verhindert, sondern dem sogar ohne Not noch selbst Vorschub leistet. Eine solche Schädigung des Kindes durch Unterlassen ist für ein Jugendamt trotz seiner aus dem "Wächteramt" abzuleitenden Garantenstellung i.S.v. § 13 StGB ja nicht strafbewehrt - zum Glück für das Jugendamt, zum Pech für die Kinder (auch wenn sie das selbst wohl erst später erkennen werden). Nach dem entfremdeten Elternteil fragt sowie kein Mensch.
Über ein ggf. arrogantes Verhalten des Jugendamtes muß man sich also nicht wirklich wundern. Es gibt nach SGB zwar auch eine elternadressierte Tätigkeit des Jugendamts (oder soll sie zumindest geben), diese kann aber leicht mit Hinweis auf das angebliche "Wohl des Kindes" und gerade bei einer falsch verstandenen, im Extremfall sogar argumentativ mißbräuchlich verwendeten "Ausschließlichkeit" grundsätzlich schnell "ausgehebelt" werden.
In den (in Bezug auf Jugendämter natürlich allesamt hypothetischen!) Fällen von Zeitmangel, Desinteresse, Verantwortungslosigkeit, Selbstüberschätzung, Inkompetenz, fehlender Neutralität, schlichter Schlampigkeit oder Unaufmerksamkeit, der Neigung den einfachen Weg zu begehen, Schilderungen nicht fachgerecht zu überprüfen, einmal gefaßte Urteile nicht zu hinterfragen, sich in keinem Fall selbst in Frage zu stellen, stellt ein letztlich vom Jugendamtsmitarbeiter ein ganzes stückweit selbstdefinierbares und damit wohl eben auch willkürliches "Kindeswohl" ggf. jedenfalls ein wahrhaft prächtiges Totschlagargument dar.
Geradezu perfide wird es dann, wenn nicht nur das Wissen um das "Kindswohl" quasi als Exklusivrecht des Jugendamts angesehen wird, sondern dem entfremdeten Elternteil dieses Kindswohl sogar als Motivation nicht ansatzweise zugebilligt wird. Dabei ist das Wohl des eigenen Kindes für ein Elternteil i.d.R. wohl wesentlich weniger "abstrakt", als es dies für Jugendamtsmitarbeiter schnell zu sein scheint. Vielleicht liegt dies ja daran, daß auch entfremdete Eltern ihre "Zuständigkeit" in jeder Beziehung etwas umfassender sehen, als ein primär problemverwaltendes Jugendamt (s.a.).
06.01.2011: Verdammt lang her
07.01.2011: Siebzehn Fragen
08.01.2011: Unpapa-T-Shirt (Zoom)
10.01.2011: Entfremder sind Mörder
Entfremder sind Mörder
Sie morden den Kindern die Papas (Mamas)
Entfremder sind Mörder
Mörder der Kinder, die diese einmal waren
Entfremder sind Mörder
Mörder der gemeinsamen Zukunft
Entfremder sind Mörder
Mörder der Liebe
Entfremder sind Mörder
Letztlich damit wohl auch Mörder ihrer selbst
Ein Mord lebendigen Leibes
11.01.2011: 5 Minuten
Kinder werden es wohl leider noch nicht verstehen oder, falls sie zwar eigentlich schon alt genug, aber eben selbst in der Situation gefangen sind, werden sie es gar nicht lesen und verstehen wollen. Tanten, Onkel sowie Freunde (der früheren Familie und/oder der Kinder) aber, die sollten mal wirklich 5 Minuten opfern und in den folgenden Link hineinlesen, Überschriften und Text überfliegen und sich hineindenken. "Ablehnen" und weglegen können sie immer noch und vom kurzen Anklicken würde keiner wissen! Vielleicht aber fällt ihnen etwas auf und lesen sie dann auch selbst weiter. Vielleicht dient es - so oder so - ein wenig dem Verständnis und könnten sie so auch wirklich irgendwie auf anderer Basis zu helfen versuchen. Den Kindern, dem entfremdeten Elternteil und sogar dem Entfremdenden. Vielleicht hätte die Hilfe ja sogar eine Chance.
Und so manchem Jugendamts- und Caritas-Mitarbeiter sei gesagt, daß, bevor man ablehnt und sich gar nicht damit auseinandersetzt, man zumindest wissen sollte, was drinsteht. Wenn PAS gar nicht zur Diskussion steht, dann wäre so mancher Unpapa ja letztlich sogar froh (u.a. weil dann vielleicht auch die düsteren Aussichten entfielen). Er ließe sich nur zu gerne aufzeigen, warum, wo und was bei ihm anders (und vielleicht "besser") sein soll. Es wäre schön, wenn die "Diskussion" eben nicht nur wegen Unwissen und Unlust ohne jegliches Argument entfiele.
11.01.2011, 21:28 : Aufgeben?
KARIN JÄCKEL (2001): Ein Vater gibt nicht auf. Die Geschichte eines gebrauchten Mannes (Rezension bei pappa.com)
"Sein Beispiel soll Ihnen Kraft geben, Mut machen, über die schwindenden Hoffnungen hinweg helfen. Viel Glück auf Ihren Weg! Herzlich, Karin Jäckel"
12.01.2011: Ersetzbar
Muore unpapa se ne fa un'altro. (Leicht abgewandeltes Sprichwort)
Songtext BAP: Verdammt lang her - (Youtube)
Songtext BAP: Sebbzehn Froore
Sie morden den Papas (Mamas) die Kinder
Sie morden damit die Papas (Mamas)
Mörder der Kinder, die diese einmal hätten werden können
Mörder der entfremdeten Elternteile
selbst Mörder der gemeinsamen Vergangenheit
Mörder des Vertrauens
Mörder der Hoffnung
Mörder der Wahrheit
jeden Tag
immer wieder
immer weiter
und immer mehr
Ein Vater gibt nicht auf. (Amazon.de mit Kundenrezensionen - "Ein Buch, das helfen kann, nicht aufzugeben")
- Oder nicht einmal das: Es braucht keinen und um "tot" zu sein, muß man nicht einmal richtig sterben.